Achtung – Verpackungsgesetz! Was Händler beim Vertrieb und Versand von Waren in und nach Deutschland beachten müssen.
Bereits seit Januar 2019 müssen Unternehmen, die ihre Ware in Verpackungen an Privatkunden in Deutschland vertreiben, die Pflichten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) einhalten. Vor allem Versand- wie auch Onlinehändler sind vom VerpackG betroffen, da sie häufig Produkte mithilfe von Versand- und Produktverpackungen an Privatkunden verschicken. Was für Pflichten müssen Versandhändler, aber auch alle anderen betroffenen Unternehmen, beachten? Wie sieht es bei Ex-bzw. Import von Waren nach Deutschland aus?
Zusammen mit unserem Partner Lizenzero klären wir rund um das deutsche Verpackungsgesetz auf – inklusive einer schnellen Checkliste zur Überprüfung, ob Sie von der Gesetzgebung betroffen sind.
Was ist das deutsche Verpackungsgesetz?
Der boomende Onlinehandel, aber auch die Nachfrage nach Single-Haushalt-Produkten und die steigende ToGo-Mentalität sorgen dafür, dass der Verpackungsabfall jährlich weiter anwächst. Um diesem Trend entgegenzuwirken und die Recyclingquoten dieser Verpackungsabfälle deutlich zu erhöhen, hat der deutsche Gesetzgeber das Verpackungsgesetz eingeführt.
Unternehmen, die verpackte Waren an Endverbraucher in Deutschland vertreiben und so Verpackungen in den Geltungsbereich Deutschland in Umlauf bringen, sollen verstärkt ihrer Produktverantwortung nachkommen. Unter dieser Verantwortung zählt nämlich nicht nur das Produkt selbst, sondern auch die zugehörige Verkaufsverpackung (Versand-, Service- oder Produktverpackungen) – doch wer sorgt für eine fachgerechte Verwertung?
Um dieser Verantwortung Sorge zu tragen, sollen sich betroffene Unternehmen an dem Entsorgungs- und Verwertungsprozess ihrer Verpackungen, also der Sammlung, Sortierung und Verwertung, durch Zahlung eines „Lizenzentgeltes“ an einem dualen System beteiligen. Die bis 2019 geltende Verpackungsverordnung hat diese Pflicht bereits seit 1991 vorgesehen – jedoch gab es keinen Kontrollmechanismus, so dass viele Trittbrettfahrer dies zu ihrem Vorteil nutzten. Durch die Einführung des Verpackungsgesetzes wurde die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ geschaffen, die mithilfe des Melderegisters LUCID die Umsetzung der Pflichten seit 2019 kontrollieren kann. Nichteinhaltende Unternehmen können so leicht entdeckt und sanktioniert werden.
Das Verpackungsgesetz ermöglicht dem Gesetzgeber eine schnelle und leichte Kontrolle der Pflichteinhaltung. Setzt ein Unternehmen die Pflichten ganz oder teilweise nicht um, so können Sanktionen wie Bußgelder bis zu 200.000 EUR oder Verkaufsverbote drohen.
Übergeordnetes Ziel ist es, die Recyclingquoten bis 2022 zu erhöhen, so dass Unternehmen verstärkt ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen einsetzen – also einen Schritt für eine bessere, umweltgerechtere Zukunft voranzutreiben.
Checkliste: Ist mein Unternehmen vom deutschen VerpackG betroffen?
Mithilfe dieser Checkliste können Sie schnell feststellen, ob Sie die Pflichten des deutschen Verpackungsgesetzes einhalten müssen:
- Sind Sie gewerbemäßig als Händler tätig?
- Vertreiben Sie verpackte Waren an Privatkunden in Deutschland?
- Handelt es sich bei diesen Verpackungen um Verkaufsverpackungen (Versand-, Service-, oder Produktverpackungen)?
Sollten Sie alle Fragen mit JA beantworten, gelten Sie nach dem Verpackungsgesetz als Erstinverkehrbringer und müssen die Pflichten einhalten. Welche Pflichten das genau sind und wie sich das Verpackungsgesetz bei Spezialfällen verhält, lesen Sie im Folgenden.
Welche Pflichten müssen betroffene Unternehmen einhalten?
Erstinverkehrbringer befüllen erstmalig Verpackungen mit Ware und bringen diese im Geltungsbereich des VerpackG in Umlauf, in dem sie die verpackten Waren an Endverbraucher in Deutschland vertreiben. Da die genutzten Verpackungen, die in den privaten Haushalten der Verbraucher anfallen, in Deutschland entsorgt und verwertet werden, müssen die betroffenen (Online-)Händler insgesamt drei Pflichten einhalten – bevor die erste Verpackung verschickt wird:
- Registrierungspflicht: Händler sind verpflichtet, sich bei der Kontrollbehörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in das öffentlich einsehbare Melderegister LUCID zu registrieren. Die dort erhaltene Registrierungsnummer muss zwingend bei dem genutzten dualen System angegeben werden – siehe Pflicht 2.
- Systembeteiligungspflicht: Die sogenannte Lizenzierungspflicht schreibt Unternehmen vor, die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen bei einem dualen System (z.B. Interseroh über den Onlineshop Lizenzero) zu beteiligen. Durch die Zahlung eines Lizenzentgeltes, welches sich nach Menge und Materialart der Verpackung berechnet, finanzieren die Unternehmen den Entsorgungsprozess der Verpackungen.
- Datenmeldepflicht: Anschließend müssen die lizenzierten Verpackungsmengen sowie der Name des dualen Systems bei LUCID gemeldet werden. Achtung: Die angegebenen Daten in LUCID müssen jederzeit mit den Daten beim dualen System übereinstimmen! Die ZSVR kontrolliert die Datensätze regelmäßig, so dass es bei Diskrepanzen zu Abmahnungen kommen kann.
Im Versand- und Onlinehandel gibt es ein paar besondere Fälle, bei denen nicht direkt klar ist, welches Unternehmen die Verpackungsgesetz-Pflichten übernehmen muss. Mithilfe der folgenden Übersicht erhalten Sie mehr Klarheit.
Warenversand aus Österreich oder der Schweiz nach Deutschland:
Als Österreichischer oder Schweizer Händler verkaufen Sie Produkte nach Deutschland? Diese gehen direkt an deutsche Privatkunden, ohne das ein Zwischenhändler eingeschaltet ist? Dann sind Sie für die Einhaltung der VerpackG-Pflichten verantwortlich. Dies gilt für alle mit nach Deutschland eingeführten Verkaufsverpackungen.
Sollten Sie einen Zwischenhändler nutzen, ist die Regelung nicht ganz deutlich: Wenn Sie beim Grenzüberschritt der Ware die rechtliche Verantwortung über diese tragen, müssen Sie das Verpackungsgesetz einhalten. Wir empfehlen dies vertraglich genau festzulegen, um die Nicht-Zuständigkeit belegen zu können.
Warenversand aus Deutschland nach Österreich:
Als Deutsche Händler verkaufen Sie Ihre Produkte an österreichische Kunden? Dann müssen Sie die Regelungen der österreichischen Verpackungsverordnung beachten! Weitere Informationen können Sie beim Dualen System Interseroh nachlesen: Verpackungsentpflichtung Österreich.
Welche Verpackungen müssen lizenziert werden?
Das deutsche Verpackungsgesetz besagt, dass Unternehmen alle Verkaufsverpackungen bei einem dualen System lizenzieren müssen. Unter diesen Begriff fallen:
- Produktverpackungen: Diese werden zum Schutz und einfachen Transport der Ware genutzt (z.B. Joghurtbecher)
- Versandverpackungen: Diese werden zum Versand der Ware eingesetzt und inkludieren alle zum Versand genutzten Hilfsmaterialien wie Luftpolsterfolie, Klebeband oder sonstige Füllmaterialien (z.B. Versandkarton)
- Serviceverpackungen: Diese werden zur direkten Übergabe der Ware an den Endkonsumenten genutzt (z.B. Brötchentüte)
Weiterhin muss ein Unternehmen alle Verpackungsmaterialien lizenzieren. Schlussendlich landet alles bei dem privaten Endverbraucher und wird dort entsorgt.
©Lizenzero
Der Onlineshop für Verpackungslizenzierung Lizenzero ermöglicht betroffenen Händlern eine einfache und schnelle Umsetzung der Verpackungsgesetz-Pflichten. Als Teil des Umweltdienstleisters und Dualen Systems Interseroh profitieren die Kunden von Lizenzero von der langjährigen Expertise und können so ein umfassendes Komfort-Paket erhalten. Nutzen Sie jetzt die exklusiven Vorteile von Lizenzero – wie den einfachen Mengen-Download für LUCID – und lizenzieren Sie Ihre Verpackungsmengen bei Lizenzero!
Die Botschaft wird ideal kommuniziert: Während auf einer Seite der bedruckten Verpackung der Grund für das Geschenk mitgeteilt wird, werden zwei weitere Seiten genutzt, um sich zu bedankten. Besonders schön ist dabei, dass die Dankesbotschaft durch die Unterschriften des Teams einen persönlichen Charakter erhaltet.
Dank der Verwendung von Karton, der aus zertifizierter nachhaltiger Forstwirtschaft stammt, der passgenauen Größe der Verpackung, dem Design mit den organischen Formen und der Verwendung von braunem Kraftkarton zeigt Sevitec den Beschenkten, dass das Unternehmen Sevitec auf nachhaltige Verpackungen setz.
Updated: 15.11.2022 | Veröffentlicht: 22.08.2021